01.06.2021 – Beschleunigungsmaßnahmen zum Überbrückungsgeld
Die vollständigen Informationen des Projektmanagementbüros Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein zur Beschleunigung der Auszahlung der Hilfsgelder finden Sie HIER
Auszug:
„Neu ist, dass alle bestehenden Anträge mit einer Antragssumme bis zu 100.000 Euro grundsätzlich ohne eine Prüfung eingereichter Unterlagen und Dokumente auf der Basis der Angaben der bzw. des prüfenden Dritten vorläufig beschieden werden. Vertiefte Prüfungen entfallen hier vorerst weitgehend. Eine abschließende Prüfung durch die IB.SH als Bewilligungsstelle erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich erst im Rahmen der Schlussabrechnung. Entsprechende Hinweise werden klarstellend in die Zuwendungsbescheide aufgenommen. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Anträge mit begründeten Betrugsanhaltspunkten, Anträge verbundener Unternehmen oder Anträge mit besonderem Prüfungsbedarf.
Diese Vereinfachungen gelten in Schleswig-Holstein ab sofort sowohl für die November- und Dezemberhilfen als auch für die Überbrückungshilfe III des Bundes.
In der Überbrückungshilfe III greift mit den jetzt vereinbarten Maßnahmen eine beschleunigte Bewilligung sogar bis zu einem Antragsvolumen von grundsätzlich bis zu 500.000 Euro, sofern hier nicht besondere Prüfungserfordernisse vorliegen.
(…)
Überbrückungshilfe II
Neben diesen Informationen möchten wir Ihnen auch mitteilen, dass die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen in der Überbrückungshilfe II bundeseinheitlich vom 31.05.2021 auf den 30.06.2021 verlängert wurde.