08.07.2020 – Antragsverfahren „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen , die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten“
Heute Vormittag hat das Bundeswirtschaftsministerium Informationen zum Antragsverfahren „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen , die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten“ online gestellt.
Hier der Link zur Startseite, auf der Sie alle Antragsvoraussetzungen finden:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur mit Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich ist.
Das Antragsverfahren startet mit einer Anmeldung in einem gesonderten Portal:
https://antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/auth/realms/berufstraeger/protocol/openid-connect/auth?response_type=code&client_id=validation-component&redirect_uri=https%3A%2F%2Fantragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de%2Fuservalidation%2F&state=e250c0ba-d5c0-4435-bbd2-841fd04c1a1a&login=true&scope=openid