13.10.2021 – Corona-Verordnung verlängert bis zum 14.11.2021
Corona-Regeln bleiben bestehen
Quelle:
Datum 13.10.2021
Die Landesregierung hat die Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert. Damit gilt die 3G-Regel weiterhin. Die einzige Änderung gibt es in der Pflege.
Ob im Restaurant, beim Sport oder im Kino – seit dem 20. September gilt in Schleswig-Holstein in den meisten Innenräumen die 3G-Regel. Nur wer vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist, hat Zutritt.
Wo die 3G-Regelung nicht greift, beispielsweise in Bus und Bahn oder im Einzelhandel, gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Nun hat die Landesregierung die Verordnung bis zum 14. November verlängert und um eine Regel in der Pflege ergänzt.
Besuchs-Regeln in der Pflege angepasst
Ab Sonntag, den 17. Oktober, können auch Besucherinnen und Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung Pflegeeinrichtungen betreten, wenn dies beispielsweise im Falle einer Sterbebegleitung erforderlich ist.
Die aktuelle Verordnung und alle Erlasse zur Bekämpfung des Coronavirus finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse