16.06.2021 – News zur Überbrückungshilfe III und mehr…
Auszüge:
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | Postfach 71 28 | 24171 Kiel / Information des Projektmanagementbüros Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein
Neuerungen in der Überbrückungshilfe III, die Überbrückungshilfe III Plus sowie über die Neustarthilfe Plus und die Verlängerung der Härtefallhilfen des Landes Schleswig-Holstein.
Überbrückungshilfe III
Ab sofort können in der Überbrückungshilfe III Änderungsanträge vor der (Teil-)Bewilligung gestellt werden. Somit ist auch eine Änderung der IBAN vor der (Teil-)Bewilligung möglich. Im Änderungsantrag ist nicht ersichtlich, was im Vergleich zum Erstantrag geändert wurde. Der Änderungsantrag wird daher teilweise erneut geprüft. Die Prüfung kann durch eine Erläuterung der vorgenommenen Änderung erleichtert werden.
Sollte im ursprünglichen Antrag noch eine offene Rückfrage im Portal vorhanden sein, kann der Änderungsantrag erst bearbeitet werden, wenn diese beantwortet wurde oder aber die Frist zur Beantwortung verstrichen ist.
Überbrückungshilfe III Plus
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige als Überbrückungshilfe III Plus bis zum 30. September 2021. Die aus der Überbrückungshilfe III bekannten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus fortgeführt und erweitert. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen haben. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über prüfende Dritte über das bekannte Corona-Portal des Bundes (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:
- Restart-Prämie: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Zahl der Beschäftigten erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
- Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Die maximale monatliche Förderung für beide Programme beträgt insgesamt 10 Mio. Euro.
Neustarthilfe Plus
Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird analog zur Überbrückungshilfe III in Form der Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Hinzu kommt eine Erhö- hung von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 und auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.
Härtefallhilfen
Die Härtefallhilfen der Länder werden im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe ebenfalls bis Ende September 2021 verlängert.
Allgemeine Informationen
Mit Blick auf die Urlaubszeit möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: Sollten im Antragsportal Rückfragen an prüfende Dritte gestellt werden, die diese nicht innerhalb der Frist beantworten können, bitten wir prüfende Dritte, die Anfrage in einer E-Mail an Ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de unter Angabe der Antragsnummer erneut zu stellen. Die Frage wird dann erneut im Portal freigegeben.
Die FAQ zu den o.g. Programmen werden überarbeitet und zeitnah auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.