20.05.2021 – Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn, Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 50
Ab Samstag 22. Mai 2021, dürfen Kunden*innen wieder ohne vorherige Registrierung Verkaufsstellen des Einzelhandels betreten.
Für Freizeit- und Kultureinrichtungen bleibt die Kontaktdatenerhebung bestehen, hier gilt nun unmittelbar die Regelung aus der Landesverordnung.
Grundlage dafür sind 5 aufeinander folgende Werktage mit einem 7-Tages-Inzidenzwert unter 50 nach Berechnung des RKI.
Weitere Informationen
Allgemeinverfuegung-Stormarn-2021.05.22-Lockerung-ab-22.05.2021