22.10.2020 – Kreis Stormarn reagiert auf gestiegene Infektionszahlen
Aktuelle Allgemeinverfügung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Pressemeldung des Kreises Stormarn vom 21. Oktober 2020 finden Sie hier: 201020-Pressemeldung_Kreis Stormarn-AV
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: 211020_Allgemeinverfügung_Kreis Stormarn1538
und hier: 211020_Allgemeinverfügung_Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 21-10-2020_mit_Ahrensburg
auch für Ahrensburg gelten neue Einschränkungen:
Die Verfügung gilt ab 21.10.2020 bis einschließlich 02.11.2020 und beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen:
– Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort zu tragen, wo Menschen länger und/oder dichter zusammen kommen, z.B. auf Märkten, belebten Plätzen, Einkaufsstraßen. Auf dem Gebiet der Stadt Ahrensburg sind dies folgende Bereiche:
1. Große Straße vom Rondeel bis zur Kreuzung Doppeleiche inklusive Kohschietstraßen
2. Manhagener Allee vom Rondeel bis zur Eisenbahnunterführung
3. Hagener Allee vom Rondeel bis zum Übergang Bahnhofstraße
4. Hamburger Straße vom Rondeel bis zur Kreuzung Woldenhorn
5. Rondeel
6. Rathausstraße
7. Rathausplatz nebst Arkaden/ Nebenflächen
8. Verbindung Rathausplatz zur Klaus-Groth-Straße
9. Klaus-Groth-Straße, beginnend Manfred-Samusch-Straße bis zur Großen-Straße
– Gastronomiebetriebe sind in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr geschlossen zu halten.
– Veranstaltungen im privaten Wohnraum und dazugehörigem befriedeten Besitztum gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung dürfen eine Gesamtteilnehmerzahl von 15 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume nicht überschreiten.