23.04.2020 – Senkung Mehrwertsteuer für Gastronomen
Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie und weitere Steuerhilfen für Unternehmen
Vielen Dank an die Haufe Online Redaktion: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/ermaessigter-steuersatz-fuer-die-gastronomie-und-verlustverrechnung_168_514636.html
„Der Gastronomie bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg.
In der Gastronomie soll die Umsatzsteuer auf Speisen ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf 7 Prozent gesenkt werden. Auch bei der Verlustverrechnung gibt es Erleichterungen.
Mit neuen milliardenschweren Hilfen für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Schulen will die große Koalition die massiven Folgen der Corona-Krise abmildern. Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden, um vor allem für Geringverdiener Einkommensverluste auszugleichen. Zugleich wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Die in der Krise besonders belasteten Gastronomiebetriebe bekommen Steuererleichterungen.
Härten abfedern und wirtschaftlicher Wiederaufbau
Darauf verständigten sich am späten Mittwochabend die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin. Die Bundesregierung müsse weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen, heißt laut es in einem Beschlusspapier. Deutschland habe die Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies habe erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen.
Absehbare Verluste verrechnen
Geplant sind steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen – um Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.
Das soll nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ für maximal 15 Prozent des Gewinns aus 2019 gelten. Außerdem soll maximal 1. Mio EUR (bei Verheirateten maximal 2 Mio. EUR) ausgeglichen werden können. Ausgenommen ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Gewerbesteuer – wohl, weil die Kommunen sonst stark strapaziert würden.
Einheitlicher Steuersatz von 7 %
Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, eine Belastung mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell ein Satz von 7 Prozent zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020 befristet für ein Jahr.
CSU-Chef Markus Söder sagte, er hätte sich eine längere Dauer für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie gewünscht. „Es war ein dickes Brett zu bohren und es gab einige harte Brocken“, sagte er. Gleichwohl sei er nach dem Verlauf der Verhandlungen zufrieden. „Wir waren der festen Überzeugung von Anfang, dass die Mehrwertsteuer der richtige Weg ist, weil es ein Anreizsystem ist, weil es ein Durchstart-System ist.“ In Summe bedeute die Steuersenkung eine Entlastung von 4 Mrd. EUR.
Öffnung der Gastromomie unabhängig davon
Söder warnte zugleich davor, den festgelegten Zeitpunkt der Steuersenkung ab Juli mit einer Garantie gleichzusetzen, dass ab dann die Gastronomie wieder geöffnet werden könne. Entscheidend sei, wie sich die Infektionszahlen bis dahin entwickelten. Der Juli sei aber der Bereich, bei dem die Bundesländer in jedem Fall genug Zeit zur Vorbereitung hätten, „damit ein gastronomisches Arbeiten in breiter Form möglich ist“. Für den Mai seien dagegen noch keine verlässlichen Aussagen möglich.“
QUELLE: dpa
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