30.05.2021 – Neue Corona-Verordnungen veröffentlicht, gültig bis 13. Juni 2021
Die Landesregierung hat drei Corona-Verordnungen angepasst.
Sie enthalten neben neuen Kontaktregeln für private Treffen (bis zu zehn Personen) auch in Innenbereichen unter anderem Öffnungen bei außerschulischen Bildungsangeboten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Gottesdiensten sowie im Sport.
Außerdem wurden die Regelungen für Veranstaltungen wie Feste, Empfänge, Konzerte und Märkte angepasst – diese sind auch in geschlossenen Räumen wieder möglich.
Ebenfalls angepasst wurden die Schulen-Coronaverordnung sowie die Hochschulen-Coronaverordnung.
Quellen:
Presseveröffentlichung
Schwerpunkte des Erlasses
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2021/Corona/210530_neue_Verordnung.html
Verordnung
Die Details der Ersatzverkündung, verkündet am 29. Mai 2021, veröffentlicht am 30.05.2021, in Kraft ab 31. Mai 2021, gültig bis 13. Juni 2021 finden Sie hier: