31.03.2020 – Erweiterung des Corona-Schutzprogramms für den Mittelstand
Das Corona-Hilfsprogramm wird weiter für den Mittelstand geöffnet. Detaillierte Infos von IB.SH-Vorstandschef Erk Westermann-Lammers und Minister Bernd Buchholz im Wortlaut (vom 30.3.20) unter folgendem Link:
Buchholz: Tür zum Corona-Hilfsprogramm öffnet sich ein Stück weiter – Mittelstands-Fonds startet
Auszüge:
Nach den heute (30.03.20) vom Bund vorgelegten Details für das Zuschuss-Programm ist beispielsweise der Bezug von Arbeitslosengeld nicht länger ein Ausschluss-Kriterium für einen Zuschuss. Auch können jetzt alle jungen und frisch gegründeten Betriebe einen Zuschuss beantragen, die vor dem 1. April dieses Jahres am Markt sind. Auch Land- und Forstwirte sowie gemeinnützige Unternehmen sind jetzt antragsberechtigt. Über die genauen Änderungen informieren Land und IB.SH noch in dieser Woche ausführlicher mit einem Frage-Antwort-Katalog.
U. a. wird das Antragsformular für direkte Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm gerade überarbeitet und ab 2. April als online-Version zur Verfügung gestellt.
Zugleich werden Sparkassen und Privatbanken ab Mittwoch (1. April) in die Lage versetzt, Darlehen aus dem IB.SH-Mittelstandssicherungsfonds an die von der Krise besonders hart getroffenen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie in Schleswig-Holstein auszugeben. Dafür hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen ein Hilfspaket mit einem Gesamtumfang von 500 Millionen geschnürt.
Westermann-Lammers: „Es kommt jetzt darauf an, dass wegen der Corona-Krise gesunde Betriebe nicht ihre Existenz verlieren. Wir leisten sehr gern einen Beitrag, die Hotels sowie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe im Land gemeinsam mit unseren Partnern, den Hausbanken, durch diese schwierige Zeit zu begleiten.“
Wirtschaftsminister Buchholz: „Wir haben in Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm erreichen können und werden die nächsten 48 Stunden dafür nutzen, das Formular noch einmal entsprechend zu überarbeiten und als online-Version zur Verfügung zu stellen. Bereits gestellte Anträge bleiben selbstverständlich bestehen und werden bearbeitet.“