09.04.2020 – Update der IHK zu Lübeck
liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
kurz vor dem Oster-Wochenende melden wir uns wieder bei Ihnen mit einem Update zu den aktuellen Krisenthemen.
Zuschüsse und Finanzierungshilfen
In unserer letzten Mail hatten wir über das Schließen von Förderlücken – u. a. durch ein Zuschussprogramm in SH für Unternehmen mit 11 – 50 MA – berichtet. Aktuell erwarten wir die Förderrichtlinie und den Antrag für diese Zuschüsse nach Ostern. Download wie bisher auch auf unser Homepage: www.ihk-sh.de, Beratung dazu, wie bewährt, unter unserer 250er Hotline (0451 6006-250).
Kleinen und Mittleren Unternehmen stehen umfangreiche Kreditlösungen zur Verfügung. Zuletzt konnten wir auf Bundesebene über den DIHK die Forderung nach einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung bei KfW-Krediten (sog. Schnellkredite) erfolgreich durchsetzen. Betrieben mit 11 bis 50 Mitarbeitern stehen nun Mittel bis 500.000 Euro, Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern Mittel bis 800.000 Euro zur Verfügung – bei vollständiger Haftungsübernahme durch den Staat. Die Kreditgarantien der Bundesregierung und die angestrebte Plausibilitätsprüfung anstelle der klassischen, langwierigen Kreditprüfung ermöglichen mehr Unternehmen, eine Überbrückungsfinanzierung zu bekommen.
Die Hilfspakete von Bund und Land können in der Corona-Krise Unternehmen aller Größen und Branchen helfen. Dennoch gibt es in vielen Bereichen noch Nachsteuerbedarf. Die IHK-Organisation arbeitet hier in enger Zusammenarbeit mit der Politik auf Landes- und Bundesebene zusammen, um weitere Verbesserungen zu erzielen. Wir bleiben dran für Sie!
Weitere steuerliche Forderungen
Im Rahmen der Sitzung des Finanz- und Steuerausschusses des DIHK konnten steuerliche Forderungen direkt mit den Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, dem Abteilungsleiter des BMF und Herrn Walter-Borjans diskutiert werden. Insbesondere die bereits bekannte Idee des vorläufigen Verlustrücktrages (vgl. Pressemitteilung der IHK SH v. 5.4.) wurde positiv aufgenommen. Folgende Forderungen wurden zusätzlich eingebracht:
Sinnvoll wäre auch eine Art „Coronarücklage“, durch die eine gewinnwirksame Auflösung von Investitionsrücklagen verhindert werden könnte. Denn viele Unternehmen fahren krisenbedingt ihre Investitionstätigkeit zurück.
Mittelfristig sollte die IST-Versteuerung bei der Umsatzsteuer deutlich ausgeweitet werden.
Erbschaftsteuerliche Regelungen, wie die Lohnsummenregelung im Rahmen der Verschonungsregelung, durch die Unternehmen coronabedingt Nachzahlungen zu erwarten haben, sollten angepasst werden. Auch wurde darauf hingewiesen, dass man aufgrund eines erhöhten Forderungsbestandes noch schneller in den Anwendungsbereich der schädliche Verwaltungsvermögensquote kommt, so dass die Verschonungsregelungen nicht mehr greifen. Dies war schon bisher problematisch.
Erfreulicherweise hat das BMF einen steuerfreien Zuschuss von 1.500 Euro pro Arbeitnehmer für zusätzlich gewährte Geld- oder Sachleistungen in Aussicht gestellt.
Die IHK Nord hat außerdem in einem gemeinsamen Schreiben mit verschiedenen Verbänden nochmal auf den Reformvorschlag eines Verrechnungsmodells in der Einfuhrumsatzsteuer verwiesen. Die Beratungen zu diesem Thema sind in den letzten Monaten etwas ins Stocken geraten.
IHK-Prüfungen
Gestern hat sich das Kabinett von Ministerpräsident Günther nicht nur auf Prüfungstermine für die allgemeinbildenden Schulen in SH verständigt. Auch für unsere schriftlichen Abschlussprüfungen gibt es jetzt Sicherheit. Die schriftlichen Abschlussprüfungen in allen IHK-Berufen finden in der Woche vom 15. bis 19. Juni bundesweit einheitlich statt. Wir werden die Vorgaben des Bildungsministeriums hinsichtlich Infektionsschutz übernehmen, was die Organisation und Durchführung der Prüfung noch einmal komplexer macht. Mit den mündlichen und praktischen Prüfungen werden wir Anfang Mai beginnen, wenn erste Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen gegeben sind. Wir gehen davon aus, dass wir die Abschlussprüfung bis spätestens Ende Juli abschließen können.
Die Prüfungen werden sich in diesem Jahr also über einen längeren Zeitraum hinziehen und das erfordert von unseren Prüfern aus den Unternehmen und Schulen ein noch größeres Engagement als in der Vergangenheit. Wir bitten alle Unternehmen, die Prüfer möglichst freizustellen und bedanken uns schon jetzt sehr herzlich dafür!
„Wiederanfahren“ der Wirtschaft
Ein besonderer Fokus in dieser und den kommenden Wochen liegt auf dem Thema „Re-Start“ in weiten Teilen der Wirtschaft. Nach intensiven Gesprächen im Präsidium, mit Mitgliedern aus den Gremien und unter Berücksichtigung von Expertenmeinungen ist eines ganz deutlich geworden: Es braucht eine belastbare, verlässliche und damit planbare Perspektive für die Unternehmen. Im Verbund mit den IHKs im Land nehmen wir hier unseren gesetzlichen Auftrag der Politikberatung besonders ernst und aktiv wahr. Ein unter gesundheitspolitischen Aspekten vertretbares, zeitnahes Wiederanfahren der Wirtschaft ist unser Ziel dabei.
Online-Angebote weiter ausgebaut
In der Krise gewinnen Online-Medien und digitale Angebote weiter rasant an Bedeutung. Vor wenigen Tagen haben wir die Facebook-Gruppe „GemeinsamAnpacken“ gegründet. Innerhalb kürzester Zeit haben wir mehr als 260 Facebook-Nutzer für unser Angebot gewonnen. Sie tauschen sich aus, stellen Fragen und nehmen Kontakt zueinander auf, um gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie sie in der Krise und in der Zeit „danach“ neue Geschäftsfelder erschließen. Unsere Experten aus Haupt- und Ehrenamt begleiten dieses Portal und geben Antworten.
https://www.facebook.com/groups/GemeinsamAnpacken/
Auch Webinare stehen hoch im Kurs, da das Leben in den Unternehmen weitergeht und die Betriebe ihre Mitarbeiter für die Zeit der Krise und darüber hinaus weiterbilden wollen. Das Webinar-Angebot der IHK Schleswig-Holstein finden Sie hier: https://www.ihk-sh.de/corona-webinare
Anbei die aktuellen Webinare in der Woche nach Ostern:
Live-Webinar: Lieferantenerklärungen 2020 am 15. April 2020
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/system/veranstaltungssuche/vst/1393042?id=346829&terminId=581036
Live-Webinar: Die neuen Incoterms® 2020-Regeln richtig anwenden am 16. April 2020
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/system/veranstaltungssuche/vst/1393042?id=346838&terminId=581054
Webinar: Google My Business für Unternehmen jetzt richtig nutzen am 16. April 2020
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/system/veranstaltungssuche/vst/1393042?id=346723&terminId=581164
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien trotz der aktuellen Herausforderungen dieser Tage einige schöne Stunden zu Ostern!
Alles Gute und mit besten Grüßen
Friederike C. Kühn
Lars Schöning
Präses
Hauptgeschäftsführer
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Industrie- und Handelskammer zu Lübeck
Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck
Tel.: 0451 6006-102
Fax: 0451 6006-990
E-Mail: waselowski@ihk-luebeck.de
www.ihk-schleswig-holstein.de