18.04.2020 – Landesregierung setzt Beschlüsse von Bund und Ländern um / Angebot Masken
Voraussetzungen für die Öffnung des Einzelhandels und Änderungen für die Gastronomie
Kiel (rtn/lsH) Die Landesregierung hat heute (18. April) zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 15. April entsprechende Landesregelungen beschlossen. Eine angepasste Landesverordnung und ein angepasster Erlass regeln die Fortsetzung der Maßnahmen zur Kontakteinschränkungen ab dem 20. April in Schleswig-Holstein.
Darin ist sehr klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Einzelhandel wieder geöffnet werden darf.
Für die Gastronomie ist ein Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen, jetzt aber ohne die Pflicht zur Vorbestellung möglich. Dementsprechend ist auch der Außerhausverkauf von nicht-ortgebundenen oder mobilen Angeboten wieder zulässig.
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Herzlichen Dank für die zeitnahe und konkrete Berichterstattung an Peter Wuest *rtn – radio tele nord
Sollte es noch Bedarf an Masken geben, hier eine Liste von Ahrensburger Lieferanten, die die Wirtschaftsförderin Anja Gust erstellt hat.