02.10.2020 – Update: Neue Corona-Verordnung – Hygienekonzept für den Einzelhandel verpflichtend
Update vom 1. Oktober 2020
Ausweitung der Hygiene-Konzepte: Mit in Krafttreten der neuen Landesverordnung am 05.10.2020 haben Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen des Einzelhandels ein Hygienekonzept zu erstellen und die obligatorischen Möglichkeiten zur Handdesinfektion im Eingangsbereich bereit zu stellen.Im Gegenzug entfallen im Einzelhandel die bisherigen pauschalen Verkaufsflächen-Schwellenwerte für den Einsatz von Kontrollkräften sowie die Begrenzung der maximal Kundenzahl durch die bisherige 10qm-Regelung. Stattdessen muss ein Hygienekonzept erstellt werden, in dem auch auf die Anzahl der Kontrollkräfte und deren Aufgaben zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung eingegangen werden muss. Als Kontrollkräfte können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftes eingesetzt werden, sofern sie dabei jedoch parallel zur Kontrolltätigkeit keine Verkaufs- und Beratungstätigkeit im Geschäft vornehmen.Dies gilt auch für Verkaufsstellen von Dienstleistern und Handwerker.
Zur Verordnung finden Sie auf dieser Seite
ständig aktualisierte Informationen für den Handel und für Dienstleistungen. Der jeweils aktuellen Landesverordnung können Sie die geltenden Auflagen und Regelungen entnehmen. Diese enthält keine Positivliste erlaubter Tätigkeiten mehr, sondern führt allgemeine Anforderungen auf, mit deren Einhaltung die Tätigkeitsausübung zulässig ist. Nur wenige Einrichtungen sind auch weiterhin nicht zulässig.
Das Land Schleswig-Holstein hat für Betriebe in der Gastronomie und im Einzelhandel eine FAQ-Liste zusammengestellt. Da sich die Sachlage weiterhin jederzeit ändern kann, prüfen Sie den Sachstand bitte regelmäßig.
Informiert durch: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Bereich Standortpolitik
Die Verordnung als pdf: