08.01.2021 – Neue Landesverordnung, gültig ab 11. Januar 2021 bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021
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Hier die neue Landesverordnung aus Kiel zur Corona-Pandemie, gültig ab 11. Januar 2021
Landesregierung beschließt Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Datum 08.01.2021
KIEL. Die Landesregierung hat heute (8. Januar) wie angekündigt eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum
Kernpunkt der Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum: Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens). Ausnahmen sind möglich zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen. So können beispielsweise zwei Haushalte die Betreuung der jeweiligen Kinder gemeinsam sicherstellen. Es sollte sich dabei möglichst jeweils um einen festen, nicht wechselnden Haushalt handeln.
Pflegeeinrichtungen: Besucherinnen und Besucher müssen Tests vorlegen
Wieder Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten
Beide Verordnungen werden am Montag, 11. Januar, in Kraft treten – sie gelten bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210108_CoronaVO.html;jsessionid=1477994265B50CEE6565111FDF5501A5.delivery1-replication
Die Verordnungen werden im Internet veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
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