DIGITALISIERUNGSFÖRDERUNG für Kleinstunternehmen
Quelle: IHK Schleswig-Holstein
Digi-Bonus: Förderrichtlinie veröffentlicht
Im Rahmen des neuen Digitalisierungsbonus unterstützt das Land Schleswig-Holstein kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bei Digitalisierungsmaßnahmen, wie für die papierlose Belegausgabe, die Einführung elektronischer Meldescheine und Speisekarten oder Systeme zur Kontaktnachverfolgung und Bestellannahme.
Besonders in Zeiten der Pandemie sind digitale Lösungen zur Kontaktvermeidung wichtiger denn je. Die geförderten Vorhaben stellen nicht nur eine Lösung in der aktuellen Krise dar, sondern auch für zukünftige Herausforderungen in einer zunehmend digitalisierten Welt dar. Für die nahe Zukunft kann jedoch besonders die elektronische Kontaktverfolgung ein wichtiges Instrument darstellen. Mit der Möglichkeit der papierlosen Belegausgabe kann der Bonpflicht, die seit Januar 2020 besteht, eine moderne Lösung gegenüber gestellt werden.
Begünstigte sind neben Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu fünf Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Vollzeitäquivalente) auch gemeinnützige Unternehmen und Vereine, sofern sie dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.
Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 1.000 Euro. Dieser Betrag reduziert sich auf die tatsächlich entstandenen Kosten, wenn diese weniger als 1.000 Euro betragen. Die Investition muss mindestens 500 Euro betragen, um förderfähig zu sein. Förderfähig sind Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2021 getätigt wurden.
Zur Veröffentlichung und weiteren Infos der IHK klicken Sie bitte HIER