22.03.2020 – Aktuelle Informationen der IHK zu Lübeck
Weitere Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie alle haben am Wochenende die Berichterstattung zu den geplanten Soforthilfen von Land und Bund wahrgenommen. Die IHK-Organisation hat über den DIHK vernetzt mit uns und vielen weiteren IHKs direkt die Politik in Berlin beraten und wir waren und sind federführend für die IHKs in Flensburg, Kiel und Lübeck und damit für Sie alle – unsere Mitglieder – ganz dicht dran an unserer Landesregierung.
Beratungsverbund zu den Soforthilfeprogrammen
Mit den nun aufgelegten Sofortprogrammen gibt es echte Zuschüsse für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Lage durch die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geraten sind. Dafür haben wir gemeinsam gekämpft. Ab Mitte/Ende der Woche werden die nun veröffentlichten Eckdaten – alles immer aktuell abrufbar auf unserer Homepage www.ihk-sh.de – in Anträge gegossen sein und damit die Mittel abrufbar.
Gemeinsam mit der Investitionsbank in SH werden wir IHKs aktiv in die Erstberatung einsteigen und in einem Beratungsverbund, den wir am Wochenende vereinbart haben, die Wege zu diesen Mitteln möglichst schnell und einfach zu machen. Mit unserer Beratungs-Hotline unter 0451 6006-250 und über das Web sind wir erreichbar.
Initiative der IHK Schleswig-Holstein „Wir FAIRzichten„
Und um einen weiteren Beitrag der Solidarität und der Hilfe für schleswig-holsteinische Unternehmen unabhängig von den Finanziergshilfen anzubieten, haben wir bereits am Sonntag eine neue gemeinsame Internetseite gestartet. Es gilt jetzt, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen: Die IHK Schleswig-Holstein ruft daher die Initiative „Wir FAIRzichten„ ins Leben.
Viele Unternehmen leiden massiv unter dem Coronavirus und mehr noch unter den Maßnahmen zu dessen Eindämmung. Wir spüren allerdings, dass die Solidarität bei den Verbrauchern mit den Unternehmen im Moment zunimmt. Unsere Initiative soll den betroffenen Unternehmen in ihrer bedrohlichen Situation unbürokratisch helfen, indem ein Teil ihrer Geschäftsausfälle solidarisch aufgefangen wird.
Tickets für das ausgefallene Konzert oder der schon gezahlte Monatsbeitrag im Fitnessstudio – die Plattform bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, Betriebe mit einem freiwilligen Verzicht schnell, unbürokratisch und solidarisch zu entlasten.
Das Prozedere ist einfach: Verbraucher geben auf der Internetseite alle relevanten Daten ein und bestimmen die Höhe des Verzichts. Im Anschluss generiert die Webanwendung ein Dokument und leitet es automatisch an eine angegebene E-Mailadresse des Unternehmens weiter. Rechtlich gesehen ist ein solcher Forderungsverzicht formlos möglich.
KONTKT
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck
Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck
Tel.: 0451 6006-100
Fax: 0451 6006-990
E-Mail: schoening@ihk-luebeck.de
www.ihk-schleswig-holstein.de